Selbstbehalt in der spanischen Einkommensteuer für Vermietung

Für die Berechnung der Nettoverzinsung des Immobilienkapitals , alle notwendige Ausgaben zu auch erhalten wie die zugeteilten Beträge zu Abschreibungen, können von den vollen Erträgen des Grundstücks und von den mit ihm übertragenen sonstigen Vermögensgegenständen abgezogen werden, sofern dies der Fall ist sie entsprechen seinen effektive Abschreibung.

Bei umsatzsteuerpflichtigen und nicht umsatzsteuerbefreiten Immobilienmietverträgen ( MwSt ) oder die allgemeine indirekte kanarische Steuer ( IGIC ), Selbstbehalte werden ausschließlich berechnet MwSt oder gegebenenfalls IGIC .

Notwendige Ausgaben zu erhalten die Miete : Interesse und andere Finanzierungen Kosten und Erhaltung und Knorpel zu reparieren, Kosten [ Kunst . 23.1 a) 10 IRPF-Gesetz und 13 a) Verordnung]

Die folgenden werden als zu den notwendigen gehörend betrachtet Ausgaben zu erhalten die Erträge Unter Andere :

  1. Selbstbehalt
  2. Zinsen und sonstige Finanzierungskosten

Zinsen und andere Finanzierung Kosten von fremd Hauptstadt investiert in der Erwerb oder die Verbesserung des Eigentums, des Rechts oder der Fähigkeit für Gebrauch oder Genuss sowie gegebenenfalls , des abgetretenen Grundstücks, sind abzugsfähig.

Die Zinsen, die aufgrund der Anwendung des Hypotheken-Floor Klauseln, wären vom Steuerzahler bezahlt worden und mit Umwelt und Kunden zu diejenigen, die , Vor dem Ende der Frist für die Einreichung der Selbst – Bewertung der persönlichen Einkommensteuer durch besagte Ausübung, die Vereinbarung zurückgeben Betrag erreicht ist mit dem Finanziellen Einrichtung bzw als ein Folge einer Gerichtsurteil oder Schiedsspruch, können sie nicht abgezogen werden as eine Ausgabe.

  1. Konservierung und Reparatur

Ausgaben von Erhaltung und Knorpel zu reparieren, dauert ebenfalls 3 Jahre. Das erste Jahr ist das sog. Eigentum, das Einkommen generiert, sind abzugsfähig . Für diese Zwecke haben sie diese Überlegung :

  1. a) Solche, die regelmäßig durchgeführt werden, um den normalen Gebrauch von materiellen Gütern aufrechtzuerhalten, wie z. B. Streichen, Verputzen oder Instandsetzen von Einrichtungen.
  2. b) Der Ersatz von Elementen, wie Heizungsanlagen, Aufzug, Sicherheitstüren oder andere, zur Erweiterung oder Verbesserung des Vermögens sind bei diesem Konzept nicht abzugsfähig, da sie einen höheren Anschaffungswert darstellen, dessen Wiedererlangung durch die entsprechende Abschreibung erfolgt.

**Maximale Abzugsgrenze für die beiden vorherigen notwendigen Ausgabenpositionen

  • Der Gesamtabzugsbetrag für Zinsen und sonstige Finanzierungsaufwendungen sowie für Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen darf für jeden Vermögenswert oder jedes Recht die Höhe der gesamten erzielten Einkünfte nicht übersteigen.

Der Selbstbehalt kann in den folgenden vier Jahren abgezogen werden, ohne zusammen mit den Ausgaben für dieselben Konzepte, die jedem dieser Jahre entsprechen, den Betrag der in jedem dieser Jahre erzielten vollen Renditen zu überschreiten. das gleiche, für jedes Gut oder Recht.

  • Der Betrag, der noch aus den Ausübungen abgezogen werden muss, wird vorrangig auf die Beträge angewendet, die der Ausübung selbst für dieselben Konzepte entsprechen.

Bei mehreren Mietverträgen im Jahr über dasselbe Grundstück ist die Höchstgrenze des Abzugsbetrags für Zinsen und Erhaltungs- und Reparaturkosten unter Berücksichtigung der im Jahr gezahlten Beträge und der erzielten Gesamteinnahmen zu berechnen Darin könnte bei einigen Leasingverträgen der für Zinsen und Instandhaltungs- und Reparaturkosten abgezogene Betrag die erzielten Einnahmen übersteigen.

  1. Steuern und nichtstaatliche Zuschläge

Steuern und Abgaben sind abzugsfähig , sowie staatliche Gebühren und Zuschläge , wie das IBI, Reinigungsgebühren, Müllabfuhr, Beleuchtung usw. vorausgesetzt, dass:

 

a ) Beeinflussen Sie die berechnet Erträge or auf der Ware or Rechte, die sie hervorbringen.

  1. b) Sie haben keinen Strafcharakter.
  2. Schulden der schwierigen Beitreibung

Schulden mit erschwertem Einzug sind abzugsfähig, sofern dieser Umstand hinreichend begründet ist. Es wird unter den folgenden Umständen als ausreichend gerechtfertigt angesehen:

  1. a) Wenn der Schuldner insolvent ist.

b ) Wenn zwischen dem Zeitpunkt des ersten vom Steuerpflichtigen durchgeführten Erhebungsverfahrens und dem Ende des Besteuerungszeitraums mehr als sechs Monate vergangen sind und keine Kreditverlängerung stattgefunden hat.

Wann eine Schuld wird nach seiner gesammelt Abzug Es wird sein berechnet als Einkommen in dem Jahr, in dem die Erhebung erfolgt.

  1. Beträge, die der Abschreibung der Immobilie zugewiesen werden.

Die Beträge vorgesehen für die Amortisation of Eigentum und die andere mit ihm abgetretene Vermögensgegenstände gelten als abzugsfähige Aufwendungen, sofern daß sie entsprechen zu ihre effektive Abschreibung.

Abschreibungen werden berücksichtigt, um die zu treffen Wirksamkeitsanforderung wann Sie überschreiten nicht die unten angegebenen Prozentsätze:

  • Eigentum:

Das Ergebnis der Anwendung des Prozentsatzes von 3 % auf den größeren der folgenden Werte Werte.

  1. a) Bezahlte Anschaffungskosten, einschließlich Kosten und Steuern dem eigen Erwerb (Notar, Grundbuchamt, nicht abzugsfähige MwSt., Tax über Eigentumsübertragungen und Dokumentierte Rechtsakte , Agentur Kosten , ) nicht in die Berechnung des Grundstückswerts einbezogen. Bei Immobilienerwerben durch Erbschaft oder Schenkung wird nur der Teil der Kosten und Steuern inhärent zu Erwerb das entsprechend der Konstruktion, wie Gut wie alle getätigte Investitionen und Verbesserungen.
  2. b) Katasterwert, ohne den Wert der

Wenn der Wert des Grundstücks bekannt ist, wird er durch anteilige Anschaffungskosten des bezahlten Erwerbs berechnet die Katasterwerte von Land und dauert ebenfalls 3 Jahre. Das erste Jahr ist das sog. Bau eines jeden Jahres spiegelt sich in der entsprechenden Quittung der Steuer auf Immobilien (IB I ).

  • Mit dem Grundstück gemeinsam abgetretene bewegliche Sachen

Sie sind rückzahlbar, sofern sie für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können.

Es versteht sich, dass die abzugsfähige jährliche Abschreibung für jeder der übertragenen Vermögensgegenstände erfüllt das Wirksamkeitserfordernis, wenn seine Höhe das Ergebnis der Anwendung nicht übersteigt jeweiligen Anschaffungskosten zu ihre jeweiligen Erwerb Kosten , die die Abschreibungskoeffizienten erfüllen . die ihm gemäß der vereinfachten Abschreibungstabelle entspricht, die mit Beschluss vom 27. März 1998 genehmigt wurde. Innerhalb dieser Tabelle gilt unter anderem der folgende maximale effiziente Abschreibungskoeffizient: Installationen, Möbel und Einrichtungsgegenstände: 10%.

  • Nutzungs- oder Genussrechte an der Immobilie

Sie sind rückzahlbar, sofern ihr Erwerb mit Kosten für den Steuerzahler verbunden ist. In diesen Fällen ist zu unterscheiden:

  1. a) Ist das Recht oder die Fakultät befristet, Die abzugsfähige jährliche Abschreibung ergibt sich aus der Teilung der gezahlten Anschaffungskosten durch die Anzahl der Jahre der Laufzeit derselben.
  2. b) If das Richtige or Fakultät waren für Leben, Die rechnerische Abschreibung ergibt sich aus der Anwendung des effizienten Koeffizienten von 3 % auf den bezahlten Erwerb

In beiden Fällen darf die Höhe der Rückzahlungen die Höhe der vollen Erträge aus jedem Recht nicht übersteigen. Wichtig: Für den Fall, dass die Immobilie nicht das ganze Jahr über vermietet wurde, entsprechen die abzugsfähigen Abschreibungen, Zinsen und sonstigen Finanzierungskosten, die Kosten für Versicherungsprämien usw. der Anzahl der Tage des Jahres denen die Immobilie vermietet wurde.

  1. Nicht abzugsfähige Aufwendungen

Nicht als Aufwand abzugsfähig sind unter anderem:

– Zahlungen aufgrund von Immobilienunfällen, die zu einer Wertminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen führen.

– Die Höhe der an Immobilien vorgenommenen Verbesserungen, unbeschadet der Erstattung ihrer Kosten durch Abschreibung .