NOMAD DIGITAL WORKERS LAW DEZEMBER 2022 – NEUES SPANISCHES „BECKHAM-GESETZ“

Das spanische System zur Gewinnung ausländischer Talente ist weithin bekannt, u. a besondere Steuerregelung für Arbeitnehmer auf spanisches Hoheitsgebiet entsandt, besser bekannt als das Beckham-Gesetz (LIRPF Art.93).

Dieses System führt dazu, dass die nach Spanien Vertriebenen während des Steuerzeitraums, in dem der Wohnsitzwechsel stattfindet, und in den folgenden fünf Jahren „wählen“ können, von der Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRPFNR) reguliert zu werden.

Beckham Law Verbesserung

Am 23. Dezember 2022 wurde ein neues Gesetz veröffentlicht, L28/2022, BOE 22-12-22 . Auch genannt "Gründungsrecht“. Dieses Gesetz hat den Zweck, die Bedingungen des Regimes für Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer, Investoren und nach Spanien Vertriebene zu erweitern und zu verbessern.

Dieses Gesetz macht den Zugang zur Sonderregelung erleichtern, indem die Zahl der Steuerperioden vor den Umzug in das spanische Hoheitsgebiet, in dem der Steuerpflichtige nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein kann, das geht von 10 bis 5 Jahre. Mit anderen Worten, vor diesem Gesetz war es erforderlich, dass der Antragsteller seit mindestens 10 Jahren nicht mehr in Spanien steuerlich ansässig war. Diese neue Regelung wird diese Befristung auf nur noch 5 Jahre verkürzen.

Wer kann Zugang zu dieser neuen Regelung haben?

1.- AUSLÄNDISCHE MITARBEITER MIT ARBEITSVERTRAG IN SPANISCHEN UNTERNEHMEN : Als Folge eines Arbeitsvertrages, mit Ausnahme des besonderen Arbeitsverhältnisses von Berufssportlern geregelt durch Königliches Dekret 1006/1985 vom 26. Juni.

Diese Bedingung gilt in folgenden Fällen als erfüllt:

  1. Mit einem Arbeitgeber in Spanien wird ein ordentliches oder besonderes oder gesetzliches Arbeitsverhältnis begründet
  2. Wenn die Versetzung vom Arbeitgeber angeordnet wird und ein Versetzungsschreiben von letzterem vorliegt oder wenn die Arbeitstätigkeit ohne Anordnung des Arbeitgebers aus der Ferne unter ausschließlicher Verwendung von Computer-, Telematik- und Telekommunikationsmitteln und -systemen erbracht wird.

Dieser Umstand gilt insbesondere bei Arbeitnehmern als erfüllt, die über die » Visum für internationale Telearbeit » vorgesehen in Gesetz 14/2013 vom 27. September Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen.

2.- ADMINISTRATOR EINER SPANISCHEN GESELLSCHAFT/EINHEIT.

In diesen Fällen werden das Visum und die Möglichkeit des Zugangs zu dieser Regelung in allen Fällen gewährt, in denen der Antragsteller den Status eines Administrators in einem spanischen Unternehmen innehat.

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Unternehmen um ein «Heritage Company» handelt.

3.- UNTERNEHMER

Diejenigen, die in Spanien eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben möchten, die als unternehmerische Tätigkeit eingestuft ist, gemäß dem in Artikel 70 beschriebenen Verfahren Gesetz 14/2013 vom 27. September .

4.- HOCH QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE

Als Folge der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Spanien durch einen hochqualifizierten Fachmann, der Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmen erbringt, die als „aufstrebend“ im Sinne von Artikel 3 des Gesetz 28/2022, vom 21. Dezember , der Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen, oder die Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten durchführen und dafür eine Vergütung erhalten, die zusammen mehr als 40 % aller geschäftlichen, beruflichen und persönlichen Arbeitseinkommen ausmacht.

Unter einem „Start-up-Unternehmen“ wird verstanden :

  • Diejenigen, die ein innovatives unternehmerisches Projekt entwickeln, das ein skalierbares Geschäftsmodell hat, wie in Artikel 4 des Gesetzes vorgesehen.

– Wenn die Gesellschaft zu einer Unternehmensgruppe im Sinne von Artikel 42 des Handelsgesetzbuchs gehört, muss die Gruppe oder jede der Gesellschaften, aus denen sie besteht, die oben genannten Anforderungen erfüllen.

– Diejenigen, deren Tätigkeit die Generierung oder intensive Nutzung wissenschaftlich-technischer Kenntnisse und Technologien zur Generierung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und zur Kanalisierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinitiativen und den Transfer ihrer Ergebnisse erfordert.

Ein Start-up-Unternehmen gilt als innovativ, wenn es die Lösung eines Problems oder die Verbesserung einer bestehenden Situation durch die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren gegenüber dem Stand der Technik zum Ziel hat und das implizite Risiko eines technologischen Versagens birgt. , industriell oder im Geschäftsmodell selbst.

Die Vorschriften bestimmen die Art und Weise, wie der Status eines hochqualifizierten Fachmanns anerkannt wird, sowie die Bestimmung der Anforderungen, um die Aktivitäten als Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation zu qualifizieren.

5. - DIGITALE NOMADEN :

Eine der wichtigsten Neuerungen dieses „Neuen Beckham-Gesetzes“ besteht darin, dass es die Möglichkeit, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, auf diejenigen ausdehnt, die sich in den folgenden Situationen befinden:

  • a) Angestellte und Angestellte in ausländischen Unternehmen, die außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets ansässig sind. Der Antragsteller muss
    • Arbeiten Sie effektiv durch einen Arbeits- oder Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen
    • Sie müssen in der Lage sein, nach Spanien zu reisen, um diese Arbeit digital, aus der Ferne und ausschließlich unter Verwendung von Computer-, Digital- und Telekommunikationsmitteln auszuführen.
  • b) Freiberufler, die sich in Spanien niederlassen, um Dienstleistungen für ausländische Unternehmen zu erbringen.

Darüber hinaus ist in diesen Fällen die Möglichkeit, dass diese Fachleute ihre Dienstleistungen für in Spanien ansässige Unternehmen erbringen, mit maximal 20 % ihrer Tätigkeit ebenfalls zulässig.

BEDINGUNGEN:

  • Dass sie waren während der fünf vorangegangenen Steuerzeiträume nicht in Spanien ansässig zu demjenigen, in dem sie sich auf spanisches Hoheitsgebiet begeben (dieser Zeitraum von fünf Steuerperioden wurde eingeführt von Gesetz 28/2022, vom 21. Dezember , bekannt als «Ley of Startups », mit Wirkung zum 1. Januar 2023; vorher waren es 10).
  • Dass die Vertreibung auf spanisches Gebiet eintritt, entweder im ersten Jahr der Anwendung der Regelung oder im Vorjahr, als
  • Dass sie keine Einkünfte erzielen, die als durch eine auf spanischem Hoheitsgebiet gelegene Betriebsstätte erzielt eingestuft würden, außer in dem Fall, der in den letzten beiden vorstehenden Punkten vorgesehen ist.
  • Der Steuerzahler, der sich für die Besteuerung der Einkommenssteuer für Nichtansässige entscheidet, unterliegt einer echten Verpflichtung bei der Vermögenssteuer.
  • Die Sonderregelung gilt während aufeinanderfolgender Steuerzeiträume, in denen sie, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, auch für den in Artikel 93.1 des Steuerpflichtigen vorgesehen ist LIRPF . Die Bedingungen für die Anwendung dieser Sonderregelung werden durch Verordnung festgelegt.

FAMILIE:

Das Ehegatte des Steuerpflichtigen im Sinne von Artikel 93.1 des LIRPF (der die oben genannten Anforderungen erfüllt) und ihre Kinder unter 25 Jahren oder unabhängig von ihrem Alter im Falle einer Behinderung oder im Falle keiner ehelichen Beziehung der Elternteil dieser , sofern Folgendes gilt Bedingungen erfüllt sind:

  • Dass sie mit dem in Artikel 93.1 des genannten Steuerpflichtigen in das spanische Hoheitsgebiet reisen LIRPF oder zu einem späteren Zeitpunkt, sofern der erste Besteuerungszeitraum, in dem die Sonderregelung gilt, noch nicht abgelaufen ist.
  • Dass sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien erwerben.
  • Dass sie die in Artikel 93.1 Buchstaben a) und c) des LIRPF genannten Bedingungen erfüllen (sie waren während der fünf Steuerzeiträume vor dem Zeitraum, in dem sie sich auf spanisches Hoheitsgebiet begeben, nicht in Spanien ansässig und erhalten dies nicht Einkünfte, die als durch eine auf spanischem Hoheitsgebiet gelegene Betriebsstätte erzielt gelten würden, außer in dem in Buchstabe b ) vorgesehenen Fall. 3. und 4. Artikel 93.1 des LIRPF).
  • Dass die Summe der Besteuerungsgrundlagen gemäß Artikel 93.2 Buchstabe d) des LIRPF , der Steuerzahler in jedem Steuerzeitraum, in dem diese Sonderregelung gilt, geringer ist als die Besteuerungsgrundlage des Steuerzahlers gemäß Artikel 1 Absatz 93 des LIRPF .

Welche Steuervorteile bringt das neue Beckham-Gesetz?

Der wichtigste Vorteil bei der Anwendung dieser Regelung besteht darin, dass Steuerzahler nicht der Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, sondern der Einkommensteuer für Gebietsfremde.

Das ist der Vergleich:

Einkommensteuer 2023 Gesamt
0 - 12,450 € 19%
12,450 - 20,200 € 24%
20,200 - 35,200 € 30%
35,200 - 60,000 € 37%
60,000 - 300,000 € 45%
+ € 300,000 47%
BECKHAM-GESETZ 2023 Gesamt
Bis zu € 600,000 24%
+ € 600,000 47%

Insbesondere gelten in diesem Regime die folgenden Regeln:

  • Alle Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft als ein unternehmerische Tätigkeit oder Einkünfte aus Arbeit die vom Steuerpflichtigen während der Anwendung der Sonderregelung erlangt wurden, gelten als auf spanischem Hoheitsgebiet erlangt.
  • Für diese Zwecke werden die Einkünfte aus einer Tätigkeit, die vor dem Datum der Vertreibung ausgeübt wurde auf spanisches Hoheitsgebiet oder nach dem Datum der in Artikel 3 Abschnitt 119 des RIRPF vorgesehenen Mitteilung, unbeschadet seiner Besteuerung, wenn davon ausgegangen wird, dass die oben genannten Einkünfte gemäß den Bestimmungen von LIRNR auf spanischem Hoheitsgebiet erzielt wurden.
  • Zum Zwecke der Liquidation der Steuer die vom Steuerzahler auf spanischem Gebiet erzielten Einkünfte während des Kalenderjahres werden kumulativ besteuert , ohne einen möglichen Ausgleich zwischen ihnen.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage besteht aus allen Einkünften, auf die im vorherigen Punkt Bezug genommen wird, Unterscheidung zwischen den in Artikel 25.1.f ) Der LIRNR , und der Rest des Einkommens.

Mit anderen Worten, die folgenden Erträge werden von der Besteuerungsgrundlage dieser Steuer ausgeschlossen:

1. Dividenden und sonstige Erträge aus der Beteiligung an den Eigenmitteln eines Unternehmens.

2. Zinsen und sonstige Erträge aus der Abtretung von Eigenkapital an Dritte (Darlehen und Kredite)

3. Erbliche Gewinne die anlässlich der Übertragung (des Verkaufs) von Vermögensgegenständen (sowohl beweglichen als auch unbeweglichen Vermögens) aufgedeckt werden.

In diesen Fällen werden diese Einkünfte als «Ersparnisse» und «Kapitalerträge» wie folgt besteuert:

Einkommen

EUR

Zu zahlender Betrag

EUR

Ruhen Sie sich aus

EUR

Steuersatz

%

0 0 6,000 19%
6,000.00 1,140 44,000 21%
50,000.00 10,380 150,000 23%
200,000.00 44,880 100,000 27%
300,000.00 71,880 Weiter 28%

EINBEHALTUNGEN UND RECHNUNGSEINKOMMEN

Einbehalte und Vorauszahlungen für Vorauszahlungen der Steuer werden gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen in Übereinstimmung mit den Einkommensteuervorschriften für Gebietsfremde vorgenommen.

Allerdings wird der Prozentsatz der Einbehaltung oder Zahlung aufgrund des Arbeitseinkommens sein 24%.

Wenn das Arbeitsentgelt von demselben Zahler des Arbeitseinkommens während des Kalenderjahres gezahlt wird übersteigt 600,000 Euro , der für den Überschuss geltende Einbehaltungsprozentsatz 47% .

Ermittlung der Differenzgebühr

Der Differenzsatz ergibt sich aus der Herabsetzung des vollen Steuersatzes in:

  • Die Abzüge von der Quote nach Artikel 26 des LIRNR (Spendenabzüge sowie Einbehalte und Abschlagszahlungen vom Einkommen des Steuerpflichtigen). Zusätzlich zu den in Artikel 114.3 des RIRPF , sind die aufgrund der Einkommenssteuer für Nichtansässige gezahlten Raten ebenfalls abzugsfähig.
  • Das Abzug für internationale Doppelbesteuerung gemäß Artikel 80 des Steuergesetzes, das für im Ausland erzielte Arbeitseinkünfte gilt, mit einer Obergrenze von 30 % des Teils der vollen Steuer, der allen Einkünften aus der Arbeit entspricht, die in diesem Steuerzeitraum erzielt wurden.

Was muss ich tun, um mich für dieses Regime zu qualifizieren?

  • Die Ausübung der Möglichkeit zur Zahlung der Einkommensteuer für Ausländer muss durch Verwendung erfolgen 149 Form , die innerhalb einer maximalen Frist von vorgelegt werden Halbjahr ab dem Anfangsdatum der Tätigkeit, das in der Registrierung bei der Sozialversicherung in Spanien oder in den Unterlagen angegeben ist, die es dem Arbeitnehmer gegebenenfalls ermöglichen, die Sozialversicherungsgesetzgebung des Ursprungslandes beizubehalten.
  • Diese Option kann nicht von Steuerzahlern ausgeübt werden, die das besondere Verfahren zur Bestimmung von Einbehalten oder Zahlungen aufgrund von Arbeitseinkommen in Anspruch genommen haben, das in Artikel 89.B) des RIRPF .

Dauer der Sonderregelung

Die Sonderregelung wird während des Besteuerungszeitraums, in dem der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien erwirbt, und während der fünf folgenden Besteuerungszeiträume angewendet, unbeschadet des Verzichts oder Ausschlusses der Regelung.

Für diese Zwecke gilt als Steuerzeitraum, in dem der Wohnsitz erworben wird, das erste Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt auf spanischem Hoheitsgebiet nach der Vertreibung 183 Tage überschreitet.

Austritt und Ausschluss aus der Sonderregelung

Steuerzahler, die sich für die Sonderregelung entschieden haben kann in den Monaten November und Dezember vor Beginn des Kalenderjahres, in dem die Befreiung wirksam werden soll, auf ihre Anwendung verzichten.

Das Verfahren zum Verzicht Dieses Regime ist wie folgt:

  • Vorlage der in Artikel 88 des RIRPF vorgesehenen Datenübermittlung an Ihren Vorarbeiter, und er wird eine versiegelte Kopie zurücksenden (Datenübermittlung vom Erwerbseinkommensempfänger an Ihren Zahler)
  • Vorlage des in Artikel 119 des Steueramtes vorgesehenen Kommunikationsmodells bei der Steuerbehörde RIRPF, Beifügung einer versiegelten Kopie der oben genannten Mitteilung ( Modell 149 ).

Der Ausschluss von der Sonderregelung erfolgt aufgrund liefert nicht -Einhaltung einer der oben genannten Bedingungen, die ihre Anwendung bestimmen und in dem Steuerzeitraum wirksam werden, in dem die Nichteinhaltung auftritt.

Ausgeschlossene Steuerzahler müssen diesen Umstand der Steuerverwaltung innerhalb eines Monats nach dem Verstoß gegen die Bedingungen melden, die ihre Anwendung bestimmt haben.

Einbehalte und Abschlagszahlungen werden in Übereinstimmung mit den Einkommensteuervorschriften vorgenommen, sobald der Steuerzahler seinem Quellensteuerbeauftragten mitteilt, dass er gegen die Bedingungen für die Anwendung dieser Sonderregelung verstoßen hat, und eine Kopie der oben genannten Mitteilung beizufügen.

Gleichzeitig übermittelt er seinem Vormund die in Artikel 88 des RIRPF . Die Berechnung des neuen Quellensteuersatzes erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 87 des RIRPF , unter Berücksichtigung des Gesamtbetrags der Jahresvergütung.

Steuerzahler, die auf diese Regelung verzichten oder davon ausgeschlossen sind, können sich nicht erneut für ihre Anwendung entscheiden.

Ich möchte ein digitaler Nomade in Spanien werden, was muss ich jetzt tun?

ERSTER SCHRITT.- FORMALISIERUNG IHRES AUFENTHALTS IN SPANIEN

Sie müssen Ihre EINREISE oder Ihren AUFENTHALT in Spanien formalisieren.

1.- Für die EINREISE – VISUM: Sie müssen das VISA für digitale Nomaden beim Konsulat Ihres Herkunftslandes beantragen. Wenn Sie sich also in Großbritannien, den USA, Kanada usw. befinden, müssen Sie dort das Visum beantragen.

Dieses VISUM hat EIN JAHR Gültigkeit, während Sie o

2.- Für die AUFENTHALTSERLAUBNIS: Falls Sie sich bereits offiziell in Spanien aufhalten, können Sie direkt die AUFENTHALTSERLAUBNIS beantragen.

Die digitale Genehmigung kann bei der UGE – Unidad de Grandes Empresas aus Spanien bezogen werden.

Voraussetzungen zum Erhalt des VISA / PERMIT:

  • Das müssen Sie nachweisen Arbeiten können aus der Ferne durchgeführt werden.
  • Dass Sie von einem ausländischen Unternehmen unter Vertrag genommen werden. Sie müssen vor der Bewerbung nachweisen, dass Sie mindestens drei Monate lang in einer beruflichen Beziehung zum Unternehmen stehen und dass das Unternehmen Ihre Telearbeit zulässt.
  • Im Falle von freiberuflich, Sie müssen nachweisen, dass Sie mit mindestens einem Unternehmen außerhalb Spaniens zusammenarbeiten und das liefern Handelsverträge der Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen, wo auch erwähnt wird, dass Sie die Arbeiten für sie ausführen dürfen
  • Strafregister aus dem/den Land(en), in dem/denen Sie die letzten fünf Jahre gelebt haben.
  • Private Krankenversicherung für mindestens ein Jahr von einem Unternehmen, das gesetzlich zum Handel in Spanien berechtigt ist.
  • Wirtschaftliche Unterstützung: Sie müssen nachweisen, dass Sie und die übrigen Familienmitglieder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Spanien zu leben.
    • Visa-Inhaber: Sie müssen 200 % des spanischen Mindestgehalts haben, also 1,100 € x 200 % = € 2,200.
    • Ehepartner oder Partner – 75 % des Mindestgehalts, also 1,100 € x 75 % = €825.
    • Weitere Angehörige (dh Kinder) – jeweils 25 % des Mindestgehalts, also 1,100 € x 25 % = € 275 pro Stück.

Den Nachweis der Wirtschaftlichkeit können Sie erbringen mit a Kopie Ihres Gehaltsvertrages, Gehaltsabrechnungen oder eine Gehaltsbescheinigung Ihres Unternehmens.

Kann ich von einem bestehenden nicht lukrativen Visum zu einem digitalen Nomadenvisum wechseln?

Ja, Sie können das Visum für digitale Nomaden beantragen, während Sie sich legal in Spanien aufhalten und durch das nicht lukrative Visum abgedeckt sind.

ZWEITER SCHRITT.- REGISTRIERUNG BEIM FINANZAMT

Sobald Sie Ihren Aufenthalt in Spanien in Ordnung gebracht haben, müssen Sie sich wie folgt beim spanischen Finanzamt anmelden:

1.- Registrierung im CENSO, Mit dem Modell 030

2.- Sobald Censo genehmigt wurde, müssen Sie den formellen Antrag für die stellen Regime der digitalen Nomaden an. Nach der Installation können Sie HEIC-Dateien mit der Modell 149.

3.- Später müssen Sie Ihre präsentieren Steuererklärung für Ihr Jahreseinkommen an. Nach der Installation können Sie HEIC-Dateien mit der Modell 151.

Sonstige Steuerpflichten:

  • Modell 720.- Dieses Modell soll internationale Vermögenswerte für in Spanien ansässige Personen deklarieren, die der Einkommenssteuer unterliegen. Da Sie für die Einkommenssteuer von NICHTRESIDENTEN haften, brauchen Sie dieses Muster nicht einzureichen.
  • Spanische Vermögenssteuer.- Sie sind für diese Steuer haftbar, jedoch nur begrenzt auf das Vermögen, das Sie ausschließlich auf spanischem Staatsgebiet haben.

 

PRAKTISCHER FALL.- ECHTE FALLINTERPRETATION EINES BRITISCHEN NOMADEN IN SPANIEN

V1162-22 vom 26. Mai behandelt den Fall einer natürlichen Person, die nach Spanien zieht, um als Angestellter eines britischen Unternehmens zu arbeiten.

Der britische Angestellte übt seine Haupttätigkeit von Spanien aus aus, reist jedoch sporadisch in das Vereinigte Königreich, wo er auch bestimmte Aushilfsjobs ausübt.

Das britische Unternehmen nimmt die Einbehaltung des vom Arbeitnehmer erhaltenen Gehalts vor. Diese Quellensteuern sind diejenigen, die gesetzlich für die britische Einkommensteuer vorgeschrieben sind, zuzüglich bestimmter britischer Sozialversicherungssteuern.

In diesem Fall analysiert die spanische DGT Folgendes:

  • In welchem ​​Land soll Erwerbseinkommen besteuert werden?
  • Wenn das Land, in dem das Einkommen besteuert werden muss, Spanien ist, wie kann die Doppelbesteuerung beseitigt werden?
  • Die mögliche Anwendung der in Artikel 7.p des Gesetzes 35/2006 (Renten, Leistungen und Beihilfen der Sozialversicherung) enthaltenen Befreiung für im Ausland geleistete Arbeit
  • Abzugsfähigkeit von an das Vereinigte Königreich gezahlten Sozialversicherungskosten in Spanien.

1.- In Bezug auf das Einkommen, das für die tatsächlich im Vereinigten Königreich ausgeführte Arbeit erzielt wird — wenn der Fragesteller aus beruflichen Gründen in dieses Land reist —.

In diesem Fall bestätigt die DGT Folgendes:

" Sowohl nach den Vorschriften zur Einkommensteuer (da der Fragende seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf spanischem Gebiet hat) als auch nach den Bestimmungen des spanisch-britischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (insbesondere in Artikel 16.1) – das das Vereinigte Königreich kann die aus dieser Arbeit erzielten Einkünfte besteuern , da Artikel 2 Absatz 16 des spanisch-britischen Abkommens nicht anwendbar ist ".

Auf diese Weise , wird es Spanien als Wohnsitzland des Anfragenden sein, das die Doppelbesteuerung beseitigt wie aus Artikel 22.1 des hispano-britischen Abkommens hervorgeht, und muss zu diesem Zweck gelten, was in Artikel 80 des Gesetzes 35/2006 festgelegt ist.

2.- Einkommen für die von Spanien aus für das britische Unternehmen durchgeführte Arbeit (Telearbeit). ),

Die DGT ist – in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 1 der Kommentare zu Artikel 15 des OECD-Musterabkommens – der Ansicht, dass das aus Telearbeit erzielte Einkommen, da es aus einer Arbeit stammt, die von einem Privathaushalt in Spanien aus ausgeführt wird nur in Spanien besteuert werden , da die Beschäftigung in unserem Land ausgeübt wird – wobei es unerheblich ist, dass die Früchte der Arbeit von einem britischen Unternehmen erhalten werden.

3.- In Bezug auf die Möglichkeit, die in Artikel 7.p des Gesetzes 35/2006 enthaltene Befreiung anzuwenden. Unter Berücksichtigung, dass in diesem Fall im Ausland gearbeitet wird.

– In Bezug auf Arbeitseinkommen, das der Antragsteller bei sporadischen Reisen in das Vereinigte Königreich erhält, kann die Voraussetzung, dass das Einkommen auf eine tatsächlich im Ausland erbrachte Arbeit zurückzuführen ist, als erfüllt angesehen werden, eine Bedingung, die in Bezug auf eine im Vereinigten Königreich ausgeübte Arbeit nicht erfüllt ist Spanisches Territorium.

— Andererseits setzt die Anwendung der vorgenannten Befreiung voraus, dass die Arbeit für ein gebietsfremdes Unternehmen oder eine ausländische Einrichtung oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht wird. Soweit das begünstigte Unternehmen oder der Endempfänger der vom Berater im Ausland geleisteten Arbeit ein nicht in Spanien ansässiges Unternehmen oder eine juristische Person ist, kann diese Anforderung als erfüllt angesehen werden.

— Schließlich verlangt Artikel 7.p des oben genannten Gesetzes als Voraussetzung für die Anwendung der Befreiung, dass in dem Gebiet, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art wie diese Steuer erhoben wird nicht im Fall eines Landes oder Gebiets, das per Verordnung als Steueroase eingestuft wurde, ohne dass eine effektive Besteuerung erforderlich ist, wobei diese Anforderung insbesondere dann als erfüllt gilt, wenn das Land oder Gebiet, in dem die Arbeit ausgeführt wird, ein Abkommen unterzeichnet hat mit Spanien zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung, die wie in diesem Fall eine Informationsaustauschklausel enthält.

4.- In Bezug auf die Möglichkeit, an das Vereinigte Königreich gezahlte Sozialversicherungskosten als abzugsfähig zu betrachten.

Zu diesem Zweck und nach Beachtung der Bestimmungen von Artikel 19 des Gesetzes 35/2006 beruft sich die DGT auf ihre Doktrin, wonach die Verweise, die dieses Gesetz auf die Sozialversicherung macht, als auf ausländische gleichwertige öffentliche Systeme zu verstehen sind.

Wenn also gemäß den geltenden Vorschriften zu diesem Thema die für die Fragende geltende Sozialversicherungsgesetzgebung britischer Natur ist, hätte sie aufgrund der Entwicklung ihrer Arbeit als Angestellte zur Sozialversicherung dieses Staates beitragen müssen, und da solche Beiträge direkt mit dem vollen Arbeitseinkommen verbunden sind, das in der Einkommensteuer angegeben ist, sie gelten bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts als abzugsfähige Aufwendungen.

Quelle