STEUERN BEI DER VERMIETUNG EINER IMMOBILIE IN SPANIEN ALS Nichtansässiger (Modell 210)

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und NICHT in Spanien ansässig sind und sie nicht als ständigen Wohnsitz nutzen, müssen Sie JEDES JAHR eine Steuererklärung für Ihre Immobilie vorlegen, und dies, auch wenn die Immobilie vermietet oder nicht vermietet ist . Und dies geschieht durch eine JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG für die RECHNUNGSGERECHTEN EINKOMMEN (2 % Katasterwert / Jahr).

Und wenn Sie eine Immobilie mieten und ein „Einkommen“ erhalten, müssen Sie dies im selben Moment, in dem Sie das Einkommen erhalten, in einer QUATERALEN ERKLÄRUNG angeben.

Wenn Sie eine Immobilie mieten, erhalten Sie ein „Einkommen“, das der spanischen „Einkommensteuer“ in Spanien unterliegt. Dies hängt davon ab, ob Sie „in Spanien steuerpflichtig“ oder „in Spanien nicht ansässig“ sind.

Wenn Sie ansässig sind, ist die Steuer die Einkommenssteuer für Gebietsansässige (IRPF-„Impuesto de la Renta de las Personas Físicas“ – MODEL 100), und wenn Sie nicht ansässig sind, ist die Steuer die Einkommenssteuer für Gebietsfremde (IRPFNR- „Impuesto de la Renta de las Personas Físicas No Residentes“ – MODELL 210).

Wenn Sie in Spanien steuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Mieteinnahmen in unserer Jährlichen Steuererklärung (Modell 100) angeben.

Wenn Sie jedoch nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie Ihr Einkommen wie folgt in der nicht in Spanien ansässigen Einkommenssteuer (Modell 210) angeben:

- QUATERLY:  Wenn Sie Ihre Immobilie mieten, haben Sie die Erklärung dieser Einkommen im selben Quartal des Jahres, in dem sie generiert werden. Hier in diesem Beitrag haben wir den Fall geprüft, in dem die Miete für "Tourismus" -Zwecke bestimmt ist, aber Sie können auch für "Wohn" -Zwecke mieten. In beiden Fällen müssen Sie die Einkommen im entsprechenden Viertel des Jahres angeben.

 "Wohnungsmiete": Dies bedeutet, wenn Sie für "Wohnzwecke" mieten, mittelfristig Familien oder Einzelpersonen, die sie für "Wohnen" und nicht für "Tourismus" mieten.

– JÄHRLICH – STEUERBARE EINKOMMEN: Als Ansässiger oder Steuerausländer müssen Sie die jährliche Steuererklärung (IRPF /IRPFNR) abgeben. Für die Zeiträume des Jahres, in denen Sie die Immobilie als Nichtansässiger nicht vermieten, ist also eine Steuer zu zahlen (wir nennen dies „kalkulatorisches Einkommen“), die am Ende des Folgenden erklärt wird Jahr.

 


 Ein Beispiel:

Sie sind gebietsfremd und erhalten im Februar 2022 eine Miete für eine touristische Immobilie.

1.- Vierteljährliche Erklärung: Sie müssen dieses Einkommen im selben Quartal angeben. Präsentationen dieser Erklärungen müssen vor 20 Tagen nach Quartalsende erfolgen. Im Fall des Beispiels sollten die Mieteinnahmen von Januar bis März in den Steuererklärungen angegeben werden, die vor dem 20. März einzureichen sindth von April 2022.

Für den Rest des Jahres 2015 gibt es keine weiteren Mieten auf dem Grundstück.

2.- Jährliche Erklärung: Dann müssen Sie vor Ende des folgenden Jahres 2016 die Steuererklärung vorlegen und für die Zeit bezahlen, in der die Immobilie nicht vermietet wurde.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anmietung einer Immobilie für touristische Zwecke zusammen mit Ihrer RECHTLICHEN Verpflichtung zur Registrierung Ihrer Immobilie die STEUERPFLICHT haben, das Einkommen vierteljährlich und dann JÄHRLICH für den Rest des Jahres anzugeben.


Muss ich Mehrwertsteuer bezahlen ?:

Auf dem Markt herrscht große Verwirrung über diese Frage. Mieteinnahmen unterliegen lediglich nicht der Mehrwertsteuer.

Damit wenn Sie Ihre Immobilie sowohl für Wohnzwecke als auch für touristische Zwecke nutzenMÜSSEN SIE DIE RECHNUNG UND DIE TRANSAKTION NICHT ERSTELLEN Wird nicht von der Mehrwertsteuer besteuert.

Dies ist jedoch nur für den Fall, dass die Einnahmen, die Sie erhalten, NUR ZU VERMIETEN sind. Wenn Sie jedoch andere Dienstleistungen anbieten, die dem Hotel ähnlich sind, wie z.

- Restaurant, Essen, Frühstück

- Reinigung in der Wohnung

- Waschen von Handtüchern, Bettwäsche usw.

In diesen Fällen müssen Sie RECHNUNG ERSTELLEN und Mehrwertsteuer berechnen zu Ihren Diensten.

Die Anforderungen sind:

- Erstellen Sie eine Rechnung an jeden Ihrer Gäste

- Mehrwertsteuer berechnen (10%)

- Mehrwertsteuererklärung vierteljährlich

- Jährliche Mehrwertsteuererklärung

- Als Gewerbetreibender beim Finanzamt einzutragen

- Einkommensteuererklärung vierteljährlich

- Jährliche Einkommensteuererklärung

  • Um das oben Gesagte zu klären, werden wir nun überlegen, wie die durch ein Ferienhaus erzielten Einkommen zu zahlen sind.

    Zu den aus der Miete erhaltenen Nettobeträgen, falls Sie in einem der EU-Länder+Icelnad+Norwegen ansässig sind,  Sie können reduzieren:

    - Die anteiligen Zinsen (nicht das Kapital) der Hypothek (oder einer anderen Art von Kredit, die zum Kauf der Immobilie verwendet wird), die für den Erwerb der Immobilie gezahlt wurden.

    - Die anteilige Gemeindesteuer, Müllabfuhr, Hausversicherung, Gemeindeabgaben usw.

    - Die proportionale Reform, Wartung, Möbel, Ausrüstung, Wasser, Strom, Internet usw.

    - Marketing, Werbung, Anwälte usw.

    – Abschreibungen auf Immobilien, Möbel und Haushaltsgeräte

    WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie in einem Land außerhalb der EU (USA, Großbritannien, Kanada, Mexiko, Russland usw.) ansässig sind, können Sie die oben genannten Ausgaben nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

    Daher sind die wichtigsten Unterschiede in der SPANISCHEN EINKOMMENSSTEUER FÜR AUSLÄNDER die folgenden:

    • EU-Bürger+Norwegen+Island:
      1. Die Steuerbemessungsgrundlage kann um die oben aufgeführten Ausgaben reduziert werden
      2. Steuersatz: 19 %
    • Nicht EU-Bürger
      1. Die Bemessungsgrundlage kann durch keine Posten reduziert werden. Die Höhe der Mieteinnahmen wird also in voller Höhe besteuert.
      2. Steuersatz 24 %

     Ein Beispiel:  

    "A" hat ein Haus an der Costa Blanca, das nicht als dauerhaftes Zuhause genutzt wird, und er beschließt, es über Airbnb oder eine ähnliche Plattform zu mieten.

    • Erklärung der erzielten Miete: Das Haus hat einen Wert von 150.000 EUR und die Gesamtmiete betrug in 6.000 Monaten (Mai, Juni, Juli, August 4) 2022 EUR.
    1. Gemeindesteuer. Jährlich beträgt 500 EUR. Also 500/12 * 4 = 166,6 EUR. Dies ist der anteilige Betrag der Gemeindesteuer in dem Zeitraum von 4 Monaten, in dem das Haus vermietet wurde.
    2. Hypothekenzinsen: „A“ hat in diesem Jahr 1.200 EUR Hypothekenzinsen gezahlt, also 400 EUR entspricht der Mietdauer.
    3. Gemeindekosten: Jährlich sind 600 EUR, also 200 EUR entspricht der Mietdauer.
    4. Müllabfuhr: 150 / Jahr. 50 EUR entsprechen also der Mietdauer.
    5. Hausversicherung: 350 / Jahr. 33,1 EUR entsprechen also der Mietdauer.
    6. Zahlung von Marketinggebühren: 300 EUR
    7. Wasser, Strom, Gas, Internet: 450 EUR entspricht der Mietdauer.

    GESAMTKOSTEN: 1.599,7 EUR. Dies ist der Gesamtbetrag, den „A“ von den erzielten Einnahmen abziehen kann. So:

    6.000 - 1.599,7 EUR = 4.400,3 EUR

    Der Betrag von 4.400,3 EUR zahlt sich aus 836,057 EUR in Steuerngemäß der folgenden Skala:


    I.- STEUERSATZ FÜR 2022 –  Einkommen aus der Vermietung von Immobilien von NICHT STEUERLICHE EINWOHNER :

    • 19 % für EU-Bürger + Island + Norwegen: Von der Bemessungsgrundlage können diese Staatsangehörigen folgende Begriffe abziehen: -Strom, Wasser, Strom. Gemeindesteuer (IBI), Eigentümergemeinschaft, Kosten für Reformen, Instandhaltung und Reparatur der Immobilie, Hypothekenzinsen und Amortisation.
    • 24 % für Nicht-EU-Bürger (USA, Großbritannien, Kanada, Mexiko usw.): Von der Steuerbemessungsgrundlage können diese Staatsangehörigen KEINE der oben genannten Ausgaben abziehen, daher wird die Steuerbemessungsgrundlage vollständig mit 24 % besteuert.

    II.- TARIF FÜR STEUERANSÄSSIGE IN SPANISCH 

    STEUERSATZ FÜR REGELMÄSSIGE EINKÜNFTE

    Einkommen Steuersatz
    Bis zu 12.450 € 19%
    12.450 - 20.200 € 24%
    20.200 - 35.200 € 30%
    35.200 - 60.000 € 37%
    60.000 - 300.000 € 45%
    + 300.000 € 47%

     

    STEUERSATZ FÜR EINSPARUNGEN

    Einkommen Steuersatz
    Bis zu 6000 € 19%
    6000 - 50.000 € 21%
    50.000 - 200.000 € 23%
    + 200.000 € 26%

    Und diese Steuererklärung hätte in zwei Erklärungen erfolgen müssen, die zum richtigen Quartal des Jahres 2 abgegeben wurden. Auf diese Weise:

    - Die im Mai und Juni erzielte Miete sollte in der vor dem 20. Quartal abgegebenen Erklärung angegeben worden seinth von Juli 2022.

    - Die im Juli und August erzielte Miete sollte in der vor dem 20. Quartal abgegebenen Erklärung angegeben worden seinth von Oktober 2022.

    • Erklärung für den Rest des Jahres: Da das Haus kein dauerhaftes Zuhause ist, muss „A“ erklären und bezahlen, dass das Haus für den Rest des Jahres nicht als Wirtschaftsregime bestimmt ist. Bezahlt wird also:

    - In der jährlichen Einkommensteuererklärung. Wenn „A“ vor Ende Juni 2022 in Spanien ansässig war und „A“ vor dem 31.12.2022 nicht in Spanien ansässig war.

    WAS PASSIERT MIT DER IMMOBILIE FÜR DEN ZEITRAUM, DER WÄHREND DES JAHRES NICHT VERMIETET WIRD?

    Falls die gemietete Immobilie nicht Ihr DAUERHAUS ist, müssen Sie für die nicht gemietete Zeit eine Steuer zahlen. Diese Steuer ist ein Durchschnitt von 0,4-0,5 %, berechnet vom Katasterwert, und wird vor Ende des FOLGENDEN Jahres deklariert.

    Im Beispielsfall soll diese Steuer für die «leere» Immobilie im Jahr 2022 vor Ende 2023 vorgelegt werden