WILLKOMMEN IM RECHNER-ABSCHNITT DER SPANISCHEN STEUERN FÜR NICHT-RESIDENTEN

In diesem Abschnitt können Sie die spanische EINKOMMENSTEUER FÜR NICHT STEUEREINWOHNER (Modell 100 IRPF „Impuesto de la Renta de las Personas Físicas“ – spanisches Finanzamt“) berechnen, die in den folgenden Fällen zu zahlen ist:

  • Wenn Sie ein Haus in Spanien für Ihren privaten Gebrauch haben
  • Wenn Sie ein Haus in Spanien für Ihren privaten Gebrauch haben und es nach bestimmten Zeiträumen oder Jahreszeiten vermieten

.

  VORBEREITENDE FRAGEN ZU 

SPANISCHE EINKOMMENSSTEUER FÜR NICHT-RESIDENTEN  

Gebietsfremde mit Immobilien in Spanien, Steuerzahler, Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die ohne Betriebsstätte tätig sind, ob sie natürliche oder juristische Personen sind, werden gemäß der besteuert IRPF (Spanische Einkommenssteuer – Kapitalertragssteuer – Modell 210 IRPF) Vorschriften, und tun dies für jede Transaktion, wie in Artikel 24 und folgende des konsolidierten Textes des IRPFNR-Gesetzes – Modell 210 festgelegt.

1.- Steuerbemessungsgrundlage

a) Allgemeine Regel: Im Allgemeinen setzt sich die Steuerbemessungsgrundlage aus ihrem vollen Betrag zusammen, der gemäß den Regeln der Einkommensteuer festgelegt wird.

b) Sonderregeln: Bei Erbringung von Dienstleistungen, technischer Hilfe, Installations- oder Montagearbeiten, die sich aus Ingenieuraufträgen und im Allgemeinen aus Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Tätigkeiten ergeben, die in Spanien ohne Vermittlung einer Betriebsstätte durchgeführt werden, entspricht die Steuerbemessungsgrundlage der Differenz zwischen dem vollen Einkommen und den folgenden Ausgaben:

- Gehälter und Sozialabgaben des Personals, das direkt in der Entwicklung der Tätigkeit beschäftigt ist, sofern das Einkommen der anwendbaren Steuer oder die Zahlungen aufgrund des bezahlten Arbeitseinkommens gerechtfertigt oder garantiert sind.

- Bereitstellung von Materialien für ihre endgültige Einbeziehung in die auf spanischem Gebiet ausgeführten Arbeiten.

- Vorräte, die auf spanischem Gebiet zur Entwicklung von Aktivitäten verbraucht werden.

Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht Kapitalgewinn wird festgelegt, indem für jede auftretende Kapitaländerung mit bestimmten Ausnahmen die Regeln für die Einkommensteuer angewendet werden.

- Bei gebietsfremden Unternehmen wird dieser Betrag zum „normalen Marktwert“ des erworbenen Gegenstands bewertet, wenn der Kapitalgewinn aus einer nicht lukrativen Akquisition (z. B. Spende) stammt.

- Wenn die Einnahmen indirekt aus Vermögenswerten auf spanischem Gebiet oder aus damit verbundenen Rechten stammen und die Unternehmen als „lediglich Inhaber von Vermögenswerten“ gelten und ihren Wohnsitz in Ländern oder Gebieten haben, mit denen kein wirksamer Steueraustausch stattfindet Informationen, diese Immobilien auf spanischem Gebiet unterliegen der Zahlung der Steuer.

- AKTIVE EINKOMMEN: Bei nichtansässigen natürlichen Personen, das kalkulatorische Einkommen von Immobilien auf spanischem Hoheitsgebiet befinden, werden gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes bestimmt (2 % des Katasterwerts von städtischen oder ländlichen Immobilien mit Bauten, die für die Ausübung einer Nutzung nicht wesentlich sind und nicht mit wirtschaftlichen Aktivitäten oder Erzeugern von Immobilienkapitalrenditen bzw. 1.1 % bei Revision des Katasterwertes).

- EINKOMMEN DURCH MIETE AUS SPANISCHEN IMMOBILIEN : Sie werden mit 19 % (für EU-Bürger + Norwegen + Island) oder 24 % (Nicht-EU-Bürger: USA, Großbritannien, Kanada, Mexiko usw.) besteuert. Sehr wichtig zu wissen, dass nur EU-Bürger das Recht haben, die Steuer mit den Instandhaltungskosten, Reformen usw., die auf dem Grundstück getätigt wurden, zu reduzieren. Im Falle von Nicht-EU-Bürgern gelten für diese Artikel keine Ermäßigungen, sodass der Steuersatz auf den Gesamtbetrag der vollständig erhaltenen Miete (ohne Ermäßigungen) anwendbar ist.

- Steuerzahler mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben spezifische Vorschriften, die es ihnen ermöglichen, ihre eigenen Sonderregeln anzuwenden, wie z.

* Die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Kosten können abgezogen werden, als ob es sich um Einwohner handelt, sofern sie nachweisen, dass sie in direktem Zusammenhang mit dem in Spanien erzielten Einkommen stehen.

* Die steuerliche Bemessungsgrundlage für Kapitalgewinne wird festgelegt, indem für jede Änderung des Erbes, die im Allgemeinen auftritt, die Regeln des Einkommensteuergesetzes angewendet werden, die für den Fall gelten würden, dass der Steuerpflichtige dies für diese Steuer tun würde.

2.- Steuersatz

* Allgemeines:

Einwohner EU, Island und Norwegen Rest der Länder
19% 24%

* Arbeitseinkommen, das gebietsfremde Personen auf spanischem Gebiet aufgrund eines befristeten Vertrags für Saisonarbeiter gemäß den Bestimmungen der Arbeitsvorschriften erhalten:  2%.

* Dividenden und andere Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens sowie Zinsen und sonstige Erträge aus der Übertragung von Eigenkapital an Dritte: 19%

3.- Abzüge

Von der Steuer wird nur Folgendes abgezogen:

Die Beträge, die den Spendenabzügen gemäß Artikel 68.3 des konsolidierten Textes des Einkommensteuergesetzes entsprechen.

Die Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung, die auf das Einkommen des Steuerzahlers ausgeübt wurden.

Wie oben erläutert, haben nur EU-Bürger das Recht, die Steuer mit den Instandhaltungskosten, Reformen usw., die an der Immobilie vorgenommen wurden, zu reduzieren. Im Falle von Nicht-EU-Bürgern gelten für diese Artikel keine Ermäßigungen, sodass der Steuersatz auf den Gesamtbetrag der vollständig erhaltenen Miete (ohne Ermäßigungen) anwendbar ist.

4.- Rückstellung

Die Steuer fällt an:

- Bei Rücksendungen, wenn sie fällig sind oder am Tag der Abholung, wenn dies früher ist.

- Bei Kapitalgewinnen, wenn die Eigentumsänderung stattfindet.

- Bei kalkulatorischen Einkünften, die städtischen Immobilien entsprechen, am 31. Dezember eines jeden Jahres.

- In den übrigen Fällen, wenn das entsprechende Einkommen fällig ist.

- Im Todesfall des Steuerpflichtigen gelten alle bis zur Anrechnung anhängigen Einkünfte zum Zeitpunkt des Todes als zahlbar.

5.- Formale Verpflichtungen

Steuerpflichtige, die Einkünfte auf spanischem Hoheitsgebiet ohne Vermittlung einer Betriebsstätte erzielen, sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von einem Monat ab Entstehungsdatum eine Erklärung abzugeben, in der die entsprechende Steuerschuld für diese Steuer ermittelt und eingetragen wird.

  • Im Fall von ANGESETZTES EINKOMMEN für selbstgenutzte städtische Immobilien wird die Erklärung vor dem 31. DEZEMBER für das Folgejahr vorgelegt (unterstellte Steuererklärung für das Jahr 2021 muss am 2022 vorgelegt werden, vor dem 31.12.2022).
  • Im Falle von EINKOMMEN AUS DER MIETEQuartalsdeklaration – MIETE: Sie müssen diese Einkünfte im gleichen Quartal angeben, in dem die Miete erwirtschaftet wird. Die Vorlage dieser Erklärungen muss vor 20 Tagen nach Ende dieses Quartals erfolgen.

Im Beispielsfall sind die Mieteinnahmen aus dem Quartal Januar-März in den bis zum 20th von April 2022.

WICHTIGE NOTIZ: Falls die Immobilie während des Jahres vermietet wurde, muss der Eigentümer 2 STEUERERKLÄRUNGEN vorlegen:

1.- Die im selben Jahr erhaltene VIERTELJÄHRLICHE ERKLÄRUNG DER MIETEINNAHMEN.

2.- Die JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG FÜR DIE UNTERSTÜTZTEN des Vorjahres.

 Beispiel: 

Für den Zeitraum 2021 wird das Haus nicht vermietet

Für den Zeitraum 2022 wird das Haus im Juli/August 2 Monate vermietet und der Rest des Jahres nicht vermietet. 

Formale Pflichten des Eigentümers: 

– Vor dem 20. Oktober 2022, Vierteljährliche Erklärung der im Juli/August erzielten Miete 2022

– Vor dem 31. Dezember 2022, Jährliche Erklärung des unterstellten Einkommens generiert in 2021

– Vor dem 31. Dezember 2023, Jährliche Erklärung des kalkulatorischen Einkommens, das in generiert wurde 2022 (das Intervall des Jahres, in dem das Haus nicht vermietet wurde).

 Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anmietung einer Immobilie für touristische Zwecke zusammen mit Ihrer RECHTLICHEN Verpflichtung zur Registrierung Ihrer Immobilie die STEUERPFLICHT haben, das Einkommen vierteljährlich und dann JÄHRLICH für den Rest des Jahres anzugeben.

SONSTIGES:

  • Steuerzahler, die Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten oder Ausbeutungen in Spanien erzielen, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen.
  • Ebenso müssen sie die ausgestellten Rechnungen und die erhaltenen Rechnungen oder Belege in der Reihenfolge ihrer Daten nummeriert aufbewahren.
  • Sie sind verpflichtet, Einbehaltungen und Zahlungen auf Rechnung in Bezug auf das von ihnen befriedigte Arbeitseinkommen sowie andere Einkünfte zu leisten, die der einbehaltenen Einbehaltung unterliegen. s