WIE VIEL STEUER IST IN SPANIEN FÜR LOTTERIE, EL GORDO, EL NIÑO, BINGO ZU ZAHLEN?

In Spanien gibt es eine lange und umfangreiche Tradition in Lotteriespielen und anderen wie „ONCE“ (Verein zur Unterstützung von Behindertengruppen), „Quiniela“ (Fußball), „La Primitiva“ und anderen wie „Euromillón“ usw. Einige dieser Spiele, wie das Once oder die Nationale Lotterie, das Rote Kreuz usw., sind in Spanien tief verwurzelt und sehr traditionell.

International am bekanntesten sind die nationalen Lotterieziehungen zu Weihnachten, bekannt als „El Gordo“ und „El Niño“, die aufgrund der hohen Gewinnsumme besonders attraktiv sind.

Die Popularität dieser Lotterien ist so groß, dass ihre Teilnahme international geworden ist, und es ist sehr üblich, dass Bürger aller Nationalitäten und Herkunft auf diese Spiele wetten.

Aus diesem Grund ist es ratsam, um alle diejenigen zu informieren, die sich entscheiden, auf die Lotterie und andere spanische Glücksspiele zu wetten, die steuerlichen und steuerlichen Folgen der erhaltenen Preise zu berücksichtigen.

SONDERSTEUER AUF GAMING-LOTTERIEGEWINNE

- Steuerbemessungsgrundlage

In der Vergangenheit waren Einnahmen aus Lotteriegewinnen in Spanien von der Steuer befreit.

Im Laufe der Zeit wurden die erzielten Gewinne jedoch progressiv besteuert. Die neuesten diesbezüglichen Vorschriften legen in der Regel fest, dass a steuerfreier Betrag bis zu 40,000 EUR.

Daher wird die Steuerbemessungsgrundlage für die erhaltenen Preise, die diesen Wert nicht überschreiten, nicht besteuert. Und alle, die diesen Betrag überschreiten, werden nur mit dem Betrag besteuert, der diesen Betrag übersteigt.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Zahl der hervorzuheben „Zuzahlung“. Mit anderen Worten, dies sind Fälle, in denen sich zwei oder mehr Personen entscheiden, das Spielticket als Gruppe zu spielen. In diesen Fällen, Es ist erforderlich, dass alle Teilnehmer ausreichende Belege aufbewahren, um nachzuweisen, welcher Teil des Preises jedem gehört, da ansonsten der gesamte Preis der Person zugeschrieben wird, die das Originalticket besitzt.

- Steuersatz:

Der anzuwendende Steuersatz beträgt 20 % der Steuerbemessungsgrundlage.

Diese Steuer wird in Spanien gezahlt, sowohl für Steuerinländer als auch für Nichtansässige.

Zu diesem Zweck sind die spanischen Organisationen, die die Preise auszahlen, verpflichtet, die 20%ige Steuer auf die auszuzahlenden Beträge anzuwenden. Auf diese Weise erhält der Gewinner des Preises in dem Moment, in dem er den Preis einlöst, nur den Nettobetrag des Preises, von dem zuvor die 20%ige Steuer auf die Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wurde.

Für den Fall, dass der Gewinner a NICHT in Spanien steuerpflichtig, erhält er den Nettobetrag nach 20 % Einbehalt und ist außerdem verpflichtet, zum Zeitpunkt der Gewinnabholung ein Formular / eine Erklärung vor der entsprechenden Zahlstelle auszufüllen.

In diesem Formular muss der Gewinner des Preises bestätigen, ob er sich einzeln oder in einer Gruppe mit anderen dafür entschieden hat. Für den Fall, dass er mit anderen Personen im Spiel zusammengearbeitet hat, muss er die Daten und den Gewinnanteil, der jedem von ihnen gehört, identifizieren und ausfüllen. Andernfalls, das heißt, wenn der Sammler des Preises nicht anzeigt, dass er geteilt wird, und ihn in seinem Namen sammelt und dann an den Rest der Gruppe verteilt, kann diese Verteilung als „Spende“ angesehen werden und sein steuerpflichtig. Spanische Spenden mit sehr erheblichen steuerlichen Auswirkungen.

ANDERE SPIELE – BINGO- VERLOSUNGEN – WETTEN – CASINO

Die übrigen Einnahmen oder Gewinne aus anderen Spielen als den oben genannten Lotterien privater Herkunft unterliegen nicht der staatlichen Lotterie- und Wettsondersteuer, weshalb sie ausschließlich der spanischen Einkommenssteuer unterliegen und berücksichtigt werden als „Veräußerungsgewinn“, mit an Freibetrag von 300 Euro.

Im Fall von NICHTEINWOHNER in Spanien beträgt die zu entrichtende Gebühr:

– 19 % für Einwohner von EU-Ländern + Island + Norwegen
– 24 % für den Rest

In diesen Fällen ist die auszahlende Stelle zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gewinns verpflichtet, 19 % des Gewinns als Einbehalt für die endgültige Zahlung der Steuer einzubehalten.