Die Vermögenssteuer ist eine direkte und personenbezogene Steuer. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Steuer, die das Einkommen oder Gehalt/Renten oder Gewinne von Einzelpersonen nicht berücksichtigt, sondern sich direkt auf das Privatvermögen von Einzelpersonen auswirkt.

In anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien usw. ist sie als Vermögenssteuer oder Vermögenssteuer bekannt.

Sie besteuert den Wert der VERMÖGENSWERTE (Liegenschaften, Rechte, Bankkonten, Aktien, Autos usw.), die einer Person individuell gehören. 

    • Falls Sie nicht in Spanien ansässig sind: Dann wird diese Steuer auf das Vermögen erhoben, das Sie möglicherweise in Spanien besitzen
    • Falls Sie in Spanien ansässig sind: Diese Steuer wird auf ALLE Vermögenswerte erhoben, die Sie möglicherweise in Spanien und in jedem anderen Land der Welt haben.

Es handelt sich um eine von den Autonomen Gemeinschaften abgeleitete Steuer, deren Berechnung, Abschläge und Konditionen von der Region abhängen, in der sich das Vermögen der Bürger befindet.

Daher erstellen wir eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Regelungen dieser Steuer in Bezug auf die verschiedenen Regionen. Daher stellen wir, um als Beispiel zu dienen, Folgendes fest:

 

  • Andalusien (0,24 %-3,03 %);
  • Balearen (0,28 %-3,45 %);
  • Katalonien (0,21 %-2,75 %); Freigestelltes Minimum 500.000 EUR
  • Region Murcia (0,24%-3%)
  • Comunidad Valenciana (0,25 %-3,12 %); Freigestellter Mindestbetrag 600.000 EUR
  • Madrid: 100 % befreit bis zu 2.000.000 EUR