WAS IST DER STEUERLICHE WERT. SPANISCHE STEUERN

Der Steuerwert ist der von der spanischen Steuerverwaltung berechnete Wert, der bei Steuerbewertungen von Transaktionen verwendet wird, die Immobilien wie Kauf, Verkauf, Erbschaften, Schenkungen usw. betreffen. 

Manchmal erhalten Käufer spanischer Immobilien Briefe vom regionalen Finanzamt, in denen sie nach zusätzlichen Steuern gefragt wurden, die beim Kauf ihrer Immobilien fällig werden.

Das Konzept ist einfach zu erklären: Nach spanischem Recht hat das spanische Finanzamt die Möglichkeit, die deklarierten Werte von Transaktionen außer Kraft zu setzen, um eine zusätzliche Steuer auf der Grundlage zu verlangen, dass der deklarierte Preis „unter dem Marktwert“ lag.

 Diese Briefe werden derzeit „Complementarias“ genannt.

Wir werden dieses Konzept anhand eines Beispiels erläutern:

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine RESALE-Immobilie in Katalonien, Spanien, zu einem Preis von 300.000 EUR. Die Erwerbssteuer in Katalonien beträgt 10 % auf den Kaufpreis.

Dieser Anschaffungspreis (300.000 EUR) wird als HANDELSWERT bezeichnet und ist der Wert, der zur Berechnung der aus dem Kauf und dem Verkauf abgeleiteten Steuern verwendet wird.  

Nach diesem Beispiel zahlt der Käufer am Tag des Abschlusses des Kaufvorgangs die 10 %ige Steuer auf den Anschaffungspreis: 

3000.000 * 10 % = 30.000 EUR

Obwohl der Wert des Kaufs 300.000 EUR (HANDELSWERT) beträgt, hat die spanische Verwaltung bis zu 4-5 Jahre Zeit, um den Preis, der als Grundlage für die Steuer dient und an diese Immobilie gezahlt wird, zu überprüfen und zu überdenken. Während dieses Zeitraums kann die Verwaltung also die Transaktion prüfen und in ihren Kriterien berücksichtigen, dass der Wert, der zur Berechnung der Steuer auf diesen Verkauf verwendet wird, anstelle des gezahlten Preises (HANDELSWERT) von beispielsweise 300.000 EUR höher sein muss , 400.000 EUR (STEUERWERT).

 In diesem Fall kann die spanische Verwaltung von Ihnen verlangen, die Differenz zwischen beiden Werten, dem HANDELSWERT und dem STEUERWERT (von der Verwaltung berechneter Wert: 400.000 EUR), zu zahlen. Daher kann die Verwaltung von Ihnen verlangen, Steuern in Höhe von 300.000 EUR zu zahlen, anstatt 400.000 EUR, indem Sie diese Formel verwenden: 

400.000 * 10 % = 40.000 EUR. Von diesem Betrag wird der zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits gezahlte Steuerbetrag abgezogen. Also: 40.000 – 30.000 EUR = 10.000 EUR. Dieser Betrag ist derjenige, den die spanische Verwaltung von Ihnen verlangt, um zusätzliche Steuern für den Erwerbsakt zu zahlen. 

Wie Sie vielleicht sehen, ist es immer empfehlenswert, den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie einzuholen, BEVOR Sie den Kaufprozess einer Immobilie in Spanien abschließen. 

Wie erfahren Sie den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie? 

Der Weg ist sehr einfach. Es gibt eine öffentliche offizielle Website, auf der dieser Wert abgerufen werden kann 

Dafür brauchen Sie nur: 

– Die Katasterreferenz Ihrer Immobilie

– Ihr spanisches digitales Zertifikat (falls Sie keins haben, wird Ihr Anwalt Erben verwenden)

– Um die offizielle Website der Verwaltung zu besuchen KLICKEN SIE HIER

Sie erhalten dann den STEUERWERT Ihrer Immobilie.

Falls das Ergebnis der STEUERWERT ist NIEDRIGER als der HANDELSWERT, das ist perfekt, da Sie ein geringes Risiko haben, in Zukunft zusätzliche Steuern für den Erwerb zahlen zu müssen.  

Aber, falls der STEUERWERT ist HÖHER als der HANDELSWERT, es wird HOHE MÖGLICHKEITEN zukünftig zu verlangen, die Differenz beider Werte in Steuern zu zahlen. 

Unabhängig vom Ergebnis der oben erhaltenen Bewertung ist jedoch niemand (einschließlich Ihres Anwalts) in der Lage, Ihnen zukünftige Wertprüfungen durch das spanische Finanzamt zu garantieren.

Wie Sie sehen, orientiert sich das spanische Finanzamt bei der Bewertung der Immobilie an „theoretischen“ Kriterien und nicht am „realen“ Bauzustand des Gebäudes. So kann es vorkommen, dass der Wert der Immobilie für die Verwaltung höher sein kann, wenn der Bauzustand des Gebäudes in Wirklichkeit sehr schlecht ist.  

Falls Sie oder Ihr Anwalt Zweifel an dieser Bewertung haben, ist es daher sehr empfehlenswert, eine Immobilienbewertung von einem Spezialisten – ARCHITEKT – am Kaufdatum vornehmen zu lassen. Diese BEWERTUNG wird dazu beitragen, der spanischen Verwaltung zu demonstrieren, dass Sie unabhängig vom Ergebnis ihrer Berechnungen über den STEUERWERT den TATSÄCHLICHEN WERT der Immobilie haben und Sie mehr Argumente haben, um sich künftigen eventuellen Überprüfungen dieser Werte in der Zukunft zu widersetzen .