Es ist möglich, die Immobilie als Unternehmen zu erwerben, entweder als Unternehmen, das im Ausland gegründet wurde und als ausländisches Unternehmen in Spanien tätig werden möchte, oder als Unternehmen in Spanien zu gründen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was am ratsamsten ist? Ein ausländisches Unternehmen für den Erwerb der Immobilie einsetzen oder zu diesem Zweck ein spanisches Unternehmen gründen?

Die Antwort ist nicht einfach, da sie von der Absicht des Kaufs abhängt.

Um die Entscheidung zu erleichtern, ein paar Punkte:

– Die Gründung eines Unternehmens in Spanien ist mit viel höheren Anfangskosten verbunden als die Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Spanien.

– Ausländische Unternehmen, die in Spanien ohne feste Niederlassung tätig sind, unterliegen weitaus geringeren Steuerpflichten als in Spanien gegründete Unternehmen, was auch bedeutet, dass die Unterhaltskosten viel geringer sind.

– Die Gründung eines Unternehmens in Spanien umfasst:

1.- Mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens muss seinen Wohnsitz in Spanien haben

2.- Führen Sie Buchhaltungsbücher

3.- Reichen Sie vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen sowie jährliche Körperschaftssteuererklärungen ein, auch wenn Sie keiner Aktivität nachgehen.

– Ein in Spanien registriertes ausländisches Unternehmen muss nur dann Steuererklärungen abgeben, wenn es Einnahmen aus der Tätigkeit erzielt (normalerweise vermietet).

Wenn die Absicht des Unternehmens darin besteht, eine oder zwei Immobilien zu erwerben, um diese zu vermieten oder den Partnern des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, ist es daher normalerweise nicht erforderlich, ein Unternehmen in Spanien zu gründen.

Für den Fall, dass der Erwerber die Formel einer ausländischen Gesellschaft oder eines Unternehmens gewählt hat, um in Spanien tätig zu werden, ist es notwendig, die Registrierung dieser Gesellschaft beim spanischen Finanzamt zu beantragen und als Ergebnis die NIF zu erhalten.

NIF (Numero de Identificación Fiscal) ist eine Steuernummer, die das ausländische Unternehmen bei allen in Spanien durchgeführten Steuervorgängen identifiziert.

Dieses Dokument oder diese Nummer wird am Ende des Prozesses vom spanischen Notar benötigt und ist auch für die Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem Verkauf sowie für alle Steuern erforderlich, die das zukünftige Unternehmen in Spanien erhoben hat. Es kann auch von Banken und Finanzinstituten in Spanien verlangt werden.

Die Beantragung der NIF erfolgt beim spanischen Finanzamt unter Vorlage der Dokumente des Unternehmens (wie KBO, Statuten, Gründungsurkunde usw.), die mit einer Apostille versehen und von einem offiziellen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden müssen.